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1.0 EINFÜHRUNG
1.1 Die folgenden Bedingungen sind die einzigen Bedingungen, unter denen Dugdale plc („Dugdale“) seine Produkte an einen Käufer liefert, und die Bestimmungen der Benachrichtigung und dieser Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Dugdale und einem Käufer dar.
1.2 Eine vorgebliche Änderung dieser Bedingungen wird erst dann wirksam, wenn Dugdale ihr schriftlich durch Unterschrift eines Direktors zustimmt, und unter keinen anderen Umständen gelten die normalen Bedingungen eines Käufers.
1.3 Dugdale und seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind einem Käufer gegenüber nicht haftbar in Bezug auf irgendwelche erfolgten Aussagen, Erklärungen oder Gewährleistungen außer jenen, die durch ein von einem Dugdale-Direktor unterzeichnetes Schreiben bestätigt werden, und kein Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe ist irgendwie befugt, irgendwelche Erklärungen oder Gewährleistungen in Bezug auf irgendwelche der Produkte abzugeben.
1.4 Die Erteilung, durch einen Käufer, irgendwelcher Lieferanweisungen für die Produkte, oder die Annahme beliebiger der Produkte durch den Käufer oder jegliches hiermit oder mit Bestätigung eines Kaufs übereinstimmendes Verhalten eines Käufers stellt die bedingungslose Annahme dieser Bedingungen durch einen Käufer dar.
2.0 DEFINITIONEN
2.1 In diesen Bedingungen bedeutet der Ausdruck „Benachrichtigung“ das Schriftstück, das die Bedingungen des vom Käufer bei Lieferung zu unterschreibenden Vertrags darlegt, und die Ausdrücke „der Käufer“, „die Produkte“ und „der Preis“ tragen je nach Lage die jeweiligen in der Benachrichtigung gezeigten Bedeutungen.
3.0 ABNAHME
3.1 Wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich ausgesagt, handelt es sich bei allen von Dugdale vorgelegten Angeboten und Kostenvoranschlägen um Aufforderungen zum Kauf. Angebote stehen höchstens 30 Tage lang ab dem Angebotsdatum zur Annahme offen und können innerhalb eines solchen Zeitraums jederzeit unangekündigt von Dugdale zurückgenommen oder geändert werden. Aus der Annahme eines von Dugdale vorgelegten Angebots durch den Kunden ergibt sich kein Vertrag.
3.2 Dugdale benachrichtigt Käufer über die Annahme einer von einem Käufer aufgegebenen Bestellung, indem einem derartigen Käufer eine Benachrichtigung oder sonstige entsprechende Bestätigung zugeht, woraufhin der Vertrag zwischen Dugdale und dem Käufer als zustande gekommen gilt.
3.3 Jedes Angebot wird auf der Grundlage vorgelegt, dass Bestellungen von Käufern in den darin genannten Mengen aufgegeben werden. Falls ein Käufer lediglich eine Bestellung über Teilmengen aufgibt, behält sich Dugdale das Recht vor, ein überarbeitetes Angebot vorzulegen.
4.0 PREIS
4.1 Alle Preise in einer Preisliste, die Dugdale von Zeit zu Zeit herausgibt, unterliegen unangekündigten Änderungen.
4.2 Wenn nicht anders angegeben, beinhaltet der in den Vertragsunterlagen und – insbesondere – in der Benachrichtigung ausgewiesene Preis die Transport- und Versicherungskosten zum Lieferort.
4.3 Dugdale ist zur Änderung des Preises vor oder nach Vertragsabschluss berechtigt, um die Dugdale entstehenden zusätzlichen Kosten der Lieferung der Produkte widerzuspiegeln, die sich aus irgendeinem Grund ergeben, der sich der Kontrolle durch Dugdale entzieht, einschließlich (aber nicht hierauf beschränkt) Änderungen der Wechselkurse oder der Maßnahmen einer Regierung oder Behörde oder Steigerung von Lohn-, Rohstoff-, Produktions-, Transport- und Versicherungskosten.
5.0 EIGENTUMSÜBERGANG
5.1 Der Rechts- und Eigentumsanspruch auf die Produkte verbleibt, ungeachtet der Lieferung an den Käufer, bei Dugdale, bis der Käufer alle Dugdale zustehenden Beträge in Bezug auf die Produkte und alle anderen Waren, deren Verkauf durch Dugdale an den Käufer vereinbart wurde, für die Zahlung noch nicht geleistet wurde, bezahlt hat, und für den Zweck der Beitreibung seiner Waren darf Dugdale durch seine Bediensteten oder Erfüllungsgehilfen das Anwesen des Käufers betreten und die Produkte wieder in Besitz nehmen, entfernen und weiterverkaufen, und der Käufer darf keine Forderung gegen Dugdale in Bezug auf derartige(n) Zutritt, Wiederinbesitznahme, Abtransport oder Weiterverkauf stellen.
5.2 Der Käufer darf bis zum Eingang der vollständigen Zahlung nicht die Produkte mit anderen Gegenständen mischen oder Produkte an andere Gegenstände umwandeln, ganz gleich ob durch Herstellungsverfahren oder sonst wie. Falls der Käufer die Produkte dem Vorgenannten zuwider mischt oder umwandelt, gelten derartige gemischte oder umgewandelte Produkte als Eigentum von Dugdale.
5.3 Bis Dugdale vollständig für alle Produkte bezahlt wurde, ist die Beziehung des Käufers zu Dugdale treuhänderisch in Bezug auf die Produkte und hat der Käufer gegenüber Dugdale als offener Treuhänder Rechenschaft über alle Erlöse aus früherem Verkauf oder über jede die Produkte repräsentierende Versicherungsforderung abzulegen und hat er bis zu deren Zahlung an Dugdale selbige auf in einem separaten Bankkonto zu führen.
5.4 Bis zur vollständigen Zahlung für die Produkte hat der Käufer, soweit dies vertretbar ist, die Produkte zu versichern und derart zu verwahren, dass sie eindeutig als das Eigentum von Dugdale gekennzeichnet sind, und die Produkte auf Verlangen unverzüglich an Dugdale zurückzugeben.
6.0 GEFAHRÜBERGANG
6.1 Die Produktgefahr geht bei Lieferung an den Käufer sofort auf den Käufer über.
7.0 VERSAND/LIEFERUNG
7.1 Wenn nicht anders angegeben, ist die Lieferung von Waren an eine Bestimmungsadresse innerhalb des Vereinigten Königreichs erfolgt, wenn sie am Geschäftssitz des Käufers eintreffen, und die Lieferung von Waren an eine Adresse außerhalb des Vereinigten Königreichs erfolgt CIF an solche eine Adresse.
7.2 Obwohl Dugdale sich nach Kräften angemessen um fristgerechte Lieferung bemüht, ist Zeit für den Vertrag nicht ausschlaggebend und ist Dugdale berechtigt, die Produkte jederzeit innerhalb von 30 Tagen nach einem genannten Liefertermin zu liefern. Verspätet sich die Lieferung durch Streiks, Aussperrungen, Brand, Unfälle, mängelbehaftete Materialien, verspäteten Erhalt von Rohstoffen oder zugekauften Waren oder Komponenten oder aus irgendeinem anderen Grund, sich der zumutbaren Kontrolle von Dugdale entzieht, ist Dugdale eine angemessene Verlängerung des Liefertermins zu gewähren und hat der Käufer zumutbare zusätzliche, hierdurch entstehende Gebühren zu bezahlen.
7.3 Falls der Käufer es am vereinbarten Liefertermin versäumt, die Lieferung entgegenzunehmen, oder wenn die Produkte versandbereit sind, ist Dugdale berechtigt, selbige zu lagern und zu versichern und dem Käufer die diesbezüglichen angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.
7.4 Falls, gemäß Vertrag, die Produkte in mehreren Raten zu liefern sind, ist jede derartige Teillieferung (mit Ausnahme dieses Absatzes) als separater und identifizierbarer Vertrag zu behandeln und sind die Rechte beider Parteien dementsprechend auszulegen, nur davon abgesehen, dass Dugdale die Lieferung aussetzen kann, während Zahlung in Bezug auf irgendeine vorherige Teillieferung überfällig ist. Falls Dugdale es versäumt, eine Lieferung vorzunehmen, oder irgendeine mängelbehaftete Lieferung irgendeiner Teillieferung vornimmt, betrifft ein derartiges Versäumnis oder eine derartige mängelbehaftete Lieferung nicht die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf irgendwelche anderen Ratenlieferungen gemäß dem Vertrag.
7.5 Wenn es notwendig ist, dass der Käufer Angaben zu jeglicher Arbeit, Verarbeitung oder Sonderanforderung oder sonst wie im Zusammenhang mit der Herstellung der Produkte vorlegt oder auf sonstige Weise handelt, um es Dugdale zu ermöglichen, selbige zu liefern, müssen derartige Angaben rechtzeitig vorgelegt werden oder müssen derartige andere Handlungen rechtzeitig erfolgen, damit Dugdale zum genannten Termin liefern kann. Falls der Käufer nicht dieser Bedingung entspricht, kann Dugdale nach eigenem Ermessen den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, indem dies dem Käufer schriftlich angezeigt wird, oder den Lieferzeitraum angemessen verlängern, wobei das Versäumnis des Käufers widergespiegelt wird.
8.0 NICHTLIEFERUNG/MINDERLIEFERUNG/BESCHÄDIGUNG
8.1 Jeder Nichtlieferungsanspruch bei jeder Sendung der Produkte muss vom Käufer dem Spediteur und Dugdale innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Benachrichtigung durch oder Rechnung von Dugdale oder sonstiger diesbezüglicher Versandbenachrichtigung schriftlich angezeigt werden. Je nach Bedingungen der Spedition könnte auch ein kürzeres Zeitlimit gelten. Falls der Käufer sich nicht an diese Bedingung hält, haftet der Käufer allein für jeglichen entstehenden Verlust oder Schaden aufgrund des Versäumnisses, die Spedition oder die Versicherung innerhalb der erforderlichen Zeitlimits zu informieren.
8.2 Der Käufer hat jeglichen Anspruch in Bezug auf Minderlieferung und/oder Beschädigung der Produkte auf dem Lieferplan zum Lieferzeitpunkt zu vermerken und derartige Ansprüche bei Dugdale schriftlich innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Liefertermin zu bestätigen. Bei jedem derartigen Anspruch ist Dugdale die angemessene Gelegenheit zur Inspektion der Produkte zu geben, bevor von ihnen Gebrauch gemacht wird oder der Käufer jegliche Änderung oder Modifikation an ihnen vornimmt. Einhaltung dieser Anforderung ist eine Vorbedingung jedes Anspruchs in Bezug auf Minderlieferung und/oder Beschädigung der Produkte, und falls der Käufer dies versäumt, gilt, dass die Produkte in jeder Hinsicht dem Vertrag entsprechen und ist der Käufer gehalten, entsprechend für selbige zu zahlen. Falls Minderlieferung erfolgt, hat der Käufer kein Recht auf Ablehnung der Produkte, sondern hat er die gelieferten Produkte als Teilerfüllung des Vertrags zu akzeptieren.
9.0 MÄNGEL
9.1 Der Käufer hat eine gründliche Inspektion der Produkte innerhalb von angemessener Zeit nach ihrer Lieferung (und auf jeden Fall innerhalb von 3 Tagen) vorzunehmen und hat Dugdale unverzüglich jede von einer derartigen Untersuchung aufgezeigten Mängel anzuzeigen.
9.2 Bei anderen Mängeln hat der Käufer innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung von Mängeln der Produkte dies schriftlich anzuzeigen und Dugdale die angemessene Möglichkeit zur Inspektion derartiger mängelbehafteter Produkte einzuräumen. Dugdale akzeptiert keinen Anspruch auf mängelbehaftete Produkte später als 42 Tage nach ihrer Lieferung.
9.3 Vorbehaltlich Einhaltung der vorgenannten Verpflichtungen, bei denen es sich um Vorbedingungen jeder Haftung seitens Dugdale handelt, wird Dugdale in Bezug auf alle Produkte, die seiner Meinung nach mängelbehaftet sind, selbige entweder ersetzen oder den Rechnungsbetrag selbiger gutschreiben, und jede derartige Behebung, Austauschleistung oder Gutschrift gilt als vollständige Befriedigung aller Ansprüche des Käufers, die sich direkt oder indirekt hieraus ergeben.
9.4 Wo die Produkte nicht von Dugdale hergestellte Komponenten oder Waren umfassen oder beinhalten, überträgt Dugdale dem Käufer soweit wie möglich seine Rechte gegenüber dem Hersteller solcher Komponenten oder Waren, und solche Rechte sind vom Käufer als Löschung und Substituierung etwaiger Rechte aufzufassen, die der Käufer ansonsten gegenüber Dugdale hätte.
9.5 Die Haftung von Dugdale gemäß dieser Klausel 9 ist auf den Rechnungswert der ersetzten Produkte beschränkt, und außer wenn hierin ausdrücklich anderslautend bestimmt, haftet Dugdale in keiner Weise (einschließlich, ungeachtet des Vorgenannten, jeglicher Haftung nach dem Zivilrecht oder für jeglichen folglichen Verlust oder Schaden jeglicher Art, der dem Käufer oder jeglichem Dritten entsteht) für jeglichen Mangel oder jegliches Versagen oder jegliche zweckgebundene Nichteignung der Produkte oder beliebige von ihnen, ganz gleich, ob selbige auf irgendeine Handlung oder Unterlassung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Unterlassung seitens Dugdale, seiner Bediensteten, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder beliebige von ihnen oder auf fehlerhafte Konstruktion oder Verarbeitung oder Materialien oder jegliche andere Ursache zurückzuführen ist. Alle anderen Erklärungen, Bedingungen, Gewährleistungen und anderen Bestimmungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich oder sonst wie, die mit dieser Bedingung unvereinbar sind, sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
10.0 HÖHERE GEWALT
10.1 Dugdale wird sich nach Kräften angemessen bemühen, sich bei Ausführung an die Bedingungen des Vertrags zu halten und insbesondere alle Liefertermine einzuhalten, haftet aber nicht für jegliche Nichtbeachtung der oder jeglichen Verstoß gegen die Bedingungen aufgrund von Gotteshandlungen,
Krieg, Aufruhr, Bürgeraufstand, Streik, Aussperrung, Tarifkonflikt, Brand, Störung, Unterbrechung des Verkehrs, Regierungsmaßnahmen, verspätete Belieferung von Dugdale oder jede andere Ursache, die sich seiner Kontrolle entzieht. Falls sich derartige Umstände mehr als 30 Tage lang fortsetzen (außer, wo Waren transportiert werden), so kann entweder Dugdale oder der Käufer den nicht erfüllten Teil des Vertrags durch eine schriftliche, der anderen Partei innerhalb von 14 Tagen danach zugehende Mitteilung kündigen.
11.0 MUSTER
11.1 An den Käufer gelieferte Muster oder Farbkarten sind vom Käufer als rein zur Information vorgelegt zu akzeptieren und vermitteln keiner Weise irgendwelche ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Eignung der Produkte für die Anforderung des Käufers, in Bezug worauf gilt, dass sich der Käufer vor Bestellung der Produkte diesbezüglich überzeugt hat.
12.0 EMPFEHLUNGEN
12.1 Obwohl alle schriftlichen Empfehlungen von Dugdale hinsichtlich Behandlung der Produkte guten Glaubens ausgesprochen werden, trägt Dugdale keinerlei Verantwortung für jegliche Beschädigung, Haftung, Kosten oder Aufwendungen, die dem Käufer oder einem Dritten durch Befolgung derartiger Empfehlungen entstehen.
13.0 ÄNDERUNGEN DER SPEZIFIKATION
13.1 Dugdale behält sich das Recht vor, die Formulierung beliebiger der Produkte ohne vorherige Rücksprache mit dem Käufer zu ändern, sofern die Produkte in jeder anderen Hinsicht die Dugdale schriftlich mitgeteilten Anforderungen des Käufers erfüllen.
14.0 MENGENABWEICHUNGEN
14.1 Dugdale behält sich das Recht vor, bei jeder Bestellung bis zu 10 % des vertraglichen Gewichts, der vertraglichen Fläche oder des vertraglichen Rauminhalts der Produkte mehr oder weniger zu liefern, unter der Voraussetzung, dass die in Rechnung gestellten Produkte jene sind, die tatsächlich geliefert werden. Vom Käufer darf kein Anspruch in Bezug auf Mengenabweichungen der gelieferten Produkte vorgebracht werden, wenn die Produkte vom Käufer mit anderen Waren gemischt wurden oder vom Käufer oder in seinem Auftrag irgendeinem Fertigungsverfahren unterzogen wurden.
15.0 MINDERWERTIGER BESTAND/ÜBERBESTAND
15.1 Alle von Dugdale als minderwertiger Bestand und Überbestand verkauften Produkte sind vom Käufer in ihrem Istzustand anzunehmen, und diesbezüglich gilt weder die in vorliegender Bedingung 9 gewährte Garantie noch gelten andere Bedingungen oder Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, ob gesetzlich oder sonst wie.
16.0 WARENZEICHEN/PATENTE
16.1 Die Lieferung der Produkte durch Dugdale überträgt dem Käufer kein Recht auf Nutzung des Dugdale-Warenzeichens ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Dugdale, und ein derartiges Warenzeichnen bleibt jederzeit das Eigentum von Dugdale. Noch unterstellt dies irgendein Recht auf Nutzung irgendeines Dugdale-Patents oder jegliche Freistellung vom Verstoß gegen Patente Dritter.
17.0 ABTRETUNG
Der Käufer darf den Vertrag oder den Nutzen davon keiner anderen Person abtreten oder übertragen oder vorgeblich abtreten oder übertragen.
18.0 NACHSICHT
Keine dem Käufer gewährte Nachsicht oder Geduld beschränkt oder beeinträchtigt irgendwelche Rechte oder Ansprüche, deren sich Dugdale bedienen kann.
19.0 STORNIERUNG
Falls der Käufer es versäumt, irgendeine Zahlung zu leisten, wenn sie fällig wird, oder einen Vergleich oder eine Abmachung mit seinen Gläubigern trifft, oder
(a) (als Unternehmen) einen Verwalter ernannt bekommt oder einen Entscheidungsantrag für seine Liquidation verabschiedet oder Gegenstand eines Liquidationsantrags wird oder ein Antrag auf eine Verwaltungsanordnung gestellt wird, oder
(b) (als Einzelperson) es versäumt, eine Schuld zu zahlen, die das Bankrottniveau im Sinne des Insolvenzgesetzes (Insolvency Act 1986) überschreitet oder falls, in beiden Fällen, der Käufer gegen irgendwelche diesbezüglichen Bestimmungen oder Bedingungen verstößt, kann Dugdale weitere Lieferungen aufschieben oder stornieren und den Vertrag als gekündigt behandeln, aber unbeschadet seines Rechts auf jeglichen unbezahlten Kaufpreis für die gelieferten Produkte und auf Entschädigung für jeglichen aufgrund solcher Verstöße und Kündigung erlittener Verluste.
20.0 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
20.1 Alle Rechnungen sind strikt innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsmonat zahlbar, wenn nicht anders angegeben.
20.2 Der Käufer hat alle Rechnungen voll zu bezahlen und darf keine Rechte auf Abzug oder Gegenforderung in Bezug auf eingereichte Rechnungen ausüben.
20.3 Der Käufer hat Zinsen auf überfällige Rechnungen zum Jahressatz von 4 % über dem Eckzins von Barclays Bank PLC zu zahlen, wobei Zinsen täglich auflaufen. Wenn der Käufer es versäumt, prompt zu zahlen, kann jeglicher zuvor von Dugdale gewährter Rabatt zurückgenommen werden. Dies geschieht nach alleinigem Ermessen von Dugdale und ohne, dass Haftung gegenüber dem Käufer entsteht.
21.0 GESETZESKRAFT
Diese Bedingungen und ihre Auslegung und die Rechte der Parteien unterliegen dem in England geltenden Recht.
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